Gesundheit ist wie Freiheit.

Man spürt deren Wert erst, wenn sie nicht mehr da sind bzw. man sie nicht mehr hat.

Während ein gesunder Mensch meist eine rosige Zukunft sieht- ohne Sorgen, blickt ein kranker Mensch oft traurig, trist und sorgenvoll nach vorn und sehnt sich nach Besserung, Heilung und Gesundheit.
In den meisten Fällen – wie auch gerade die Corona-Pandemie zeigt – ist es kaum beeinflussbar, zu welcher Gruppe man gerade gehört.

Rechtliche Grundlagen:
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es in Art 2.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Aber was das konkret bedeutet, ist bewusst oder unbewusst, offen gelassen.

Konkreter wird die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich „Gesundheit für Alle“ auf die Fahnen geschrieben hat.

Das Anstreben des „Höchstmaßes an körperlicher und geistiger Gesundheit“ gehört zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten („WSK-Rechte“), wie sie von der UN im Sozialpakt 1966 (Art. 12) formuliert wurden.
(Siehe auch www.sozialpakt.info)

Wenn man Gesundheit als Menschenrecht definiert, dann müssen die Gesellschaftssysteme auch dafür sorgen, dass dies so ist. Gesundheitssysteme sind damit essenzielle Aufgaben eines Staates. Hierzu zählen Maßnahmen zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung von Krankheiten ebenso wie die wirtschaftliche Sicherstellung der medizinischen Versorgung für alle. Gesundheitssysteme sind Solidarsysteme, denn die Ansprüche des gesunden Menschen stehen oft diametral zu denen, die ein kranker Mensch hat.

Ist es vor diesem Hintergrund moralisch und ethisch vertretbar, Gesundheitssysteme nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Gewinnmaximierung zu betrachten?

Die im Jahr 2020 massiv aufgetretene Infektionswelle durch das Virus Covid-19, das pandemische Ausmaße angenommen hat, hat zu einer enormen Belastung der Kliniken geführt und die Schwächen des Gesundheitssystems deutlich aufgezeigt.

Ob Pandemie oder andere Katastrophen – die Systeme zur Gesundheitssicherung und zur Gesundheitsversorgung müssen auf den Prüfstand und so zukunftsorientiert aufgestellt werden, dass sowohl Intensivpflegeplätze als auch das entsprechende Pflegepersonal in ausreichender Anzahl verfügbar sind oder diese kurzfristig geschaffen werden können.
Zudem ist es eine gesellschaftliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Gesundheitssysteme wirtschaftlich sind, allen Menschen offenstehen und das Grundrecht auf Behandlung und Medizin für alle Menschen erreichbar ist.

Wirtschaftlich heißt aber nicht, dass Gesundheitssysteme gewinnmaximiert arbeiten sollen. Gewinnmaximiert bedeutet Einnahmen maximieren und Ausgaben minimieren. Genau dies ist aber in den letzten Jahrzehnten in den meisten Kliniken passiert. Mehr Ärzte – insbesondere Fachärzte – führen zu mehr abrechenbaren Leistungen. Das für die Patientenbetreuung und Nachsorge absolut wichtige Pflegepersonal wurde dagegen vernachlässigt. Zwischenzeitlich ist der Pflege-Beruf aufgrund fehlender Wertschätzung, Unterbezahlung und Überbelastung für viele unattraktiv geworden, was dazu führte, dass viele Stellen seit Jahren nicht besetzt sind, bzw. nicht besetzt werden können.
Politiker nehmen nun diesen Zustand als Argument, um Betten abzubauen und Kliniken zu schließen, anstatt die seit Jahren bekannten Probleme in den Pflegeberufen anzugehen und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Ursächlich für die Fehlentwicklung war insbesondere die Einführung der Fallpauschalen, welches an die Stelle des ebenfalls auch nicht optimalen Tagegeldes getreten ist. Vereinfacht gesagt finanzierten sich die Kliniken früher durch die Länge der Verweildauer, heute durch den chirurgischen Eingriff bzw. die Behandlung.
Das eine Extrem wurde durch das andere Extrem abgelöst. Dabei hat jede Seite auch etwas Gutes. Dies herauszuarbeiten und ein neues, patientengerechtes Abrechnungssystem zu finden, ist das Gebot und die Aufgabe der Gegenwart und der Zukunft.